Ist die Förderung von der Staatsangehörigkeit abhängig?
Den Bildungskredit können Deutsche - sowie unter bestimmten Umständen - andere Staatsangehörige erhalten.
Der Bildungskredit wird Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt.
Darüber hinaus können auch Ausländer/innen den Bildungskredit erhalten, sofern sie einen ständigen Wohnsitz im Inland haben und zu einer der in § 8 BAföG benannten Gruppen gehören. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.