KfW-Studienkredit auch bei Wegfall eines Nebenjobs verfügbar, und zwar pandemiebedingt am Anfang völlig zinsfrei

Stand: 21.09.2022

Wer einen KfW-Studienkredit bezieht, wird während der derzeitigen Pandemie vorübergehend bis zum 30.09.2022 von der Zinspflicht befreit. Gleiches gilt für alle KfW-Studienkredite, die mit Finanzierungsbeginn zwischen dem 01. Juni 2020 und dem 01. September 2022 neu zugesagt werden. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Einzelheiten vgl. unter www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.

Unabhängig davon stehen Notfallhilfen der Länder oder der Studierendenwerke zur Verfügung. Für die Notfallhilfen der Studierendenwerke stellt der Bund ebenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung. KfW-Studienkredit und Notfallhilfe gelten nicht als Einkommen im Sinne des BAföG.