Elterneinkommen sinkt wegen Corona?

Stand: 02.04.2020

Das BAföG hat eine Lösung, wenn das Elterneinkommen unerwartet sinkt! Normalerweise wird bei der Berechnung des BAföG das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt. Wenn jetzt, zum Beispiel wegen Kurzarbeit auf Grund der COVID-19-Pandemie, Eltern einen Teil ihres Einkommens verlieren, dann kann das für BAföG-Bezieher berücksichtigt werden! Auszubildende müssen einen sog. Aktualisierungsantrag stellen, auf dem die Eltern die Angaben zu ihrem Einkommen machen und auch unterschreiben müssen. Den Aktualisierungsantrag gibt es unter https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php (Formblatt 7).

Schülerinnen, Schüler und Studierende, die bisher noch kein BAföG bekommen haben, profitieren auch von dieser BAföG-Regelung. Sie müssen aber gleichzeitig den normalen Antrag stellen (Formblatt 1).

Sollten Eltern Schwierigkeiten haben, auf Grund pandemiebedingter Einschränkungen einen Einkommensnachweis vorzulegen (Risikogebiet; Verhängung von Ausgangssperren / Quarantäne; keine Möglichkeit der Übermittlung über elektronische Medien), wird das Amt für Ausbildungsförderung die notwendigen Angaben auch notfalls durch Übermittlung durch den BAföG-Bezieher oder telefonische Mitteilung entgegennehmen und berücksichtigen. Die Einkommenserklärung der Eltern auf Formblatt 3 und die erforderlichen Nachweise müssen aber unverzüglich nach Fortfall der pandemiebeschränkten Einschränkung nachgereicht werden!

Achtung: Die Förderung erfolgt immer vorläufig! Spätestens nach Ende des Bewilligungszeitaumes sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Wenn das Einkommen beim Aktualisierungsantrag zu niedrig angegeben wurde, erfolgt eine Neuberechnung des Förderungsbetrages. Das kann zu einer Rückforderung führen!

Weiterführende Informationen gibt es unter

https://www.bafög.de/de/einkommensaktualisierung-197.php