Bereits für das Sommersemester 2020 hatte Bundesministerin Karliczek mit Blick auf die Corona-Pandemie im Interesse der BAföG-Geförderten schnell und unbürokratisch für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gesorgt. Das Bundesministerium hat gegenüber den für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländern und ihren Ausbildungsförderungsämtern klargestellt, dass das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzahlen ist. Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Unterrichts-/Lehrangebote an Ihrer Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie oder der Semesterbeginn insgesamt verschoben werden. Die zuständigen Landesbehörden wurden daher angewiesen, alle für das Sommersemester 2020 bereits bewilligten Leistungen nach dem BAföG vorläufig weiter zu gewähren, wenn die Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung vorübergehend unmöglich ist, weil der Präsenzunterricht/-Lehrbetrieb vorübergehend nicht stattfindet oder der Beginn des Sommersemesters 2020 ganz verschoben wurde.
Die Corona-Pandemie wird den Lehr- und Lernbetrieb an den Hochschulen weltweit auch im Wintersemester 2020/21 beeinträchtigen, sodass – etwa mit Blick auf den Vorlesungsbeginn und die Auslandsförderung – weitere Vollzugsregelungen getroffen werden mussten.
Informationen für BAföG-Geförderte
Die Regeln im Einzelnen
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Engagement in systemrelevanten Berufen
FAQs
Pressemitteilung vom 25.03.2020