Die BAföG-Reform 2019 erleichtert auch die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie. Der Kinderbetreuungszuschlag wurde von 130 auf 140 Euro angehoben. Ab dem Schuljahr bzw. Semesterbeginn 2020/2021 werden es sogar 150 Euro monatlich sein. Zugleich ist das Kindesalter, bis zu dem der Kinderbetreuungszuschlag gezahlt wird, von zehn auf 14 Jahre heraufgesetzt worden. Auch bei einer Förderung über die Regelstudienzeit hinaus wird die Erziehung der eigenen Kinder jetzt bis zum 14. Lebensjahr anerkannt – eine wichtige Verbesserung angesichts der Doppelbelastung durch Erziehung und Ausbildung.
Auch BAföG-Berechtigte, die sich während der Ausbildung um ihre pflegebedürftigen Eltern oder nahen Angehörigen (ab Pflegegrad 3) kümmern, werden entlastet: Wer deshalb langsamer als geplant mit der Ausbildung vorankommt, bleibt künftig für eine angemessene Dauer auch über das Ende der Förderungshöchstdauer hinaus BAföG-berechtigt.