Stefan (19), Student, auswärts wohnend, eigener Pkw

Stefan (19) studiert Mathematik im ersten Semester. Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Sein Bruder Fabian besucht die 5. Klasse des Gymnasiums. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 42500 Euro, die Mutter von 18000 Euro. Sie haben keinen „Riester-Renten“-Vertrag abgeschlossen. Stefan verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 2500,00 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 14500 Euro.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Vermögens von Stefan im Sinne des BAföG:
Zeitwert Pkw2500,00 €
Sparbuch14500,00 €
Vermögen gesamt17000,00 €
abzüglich 
Vermögensfreibetrag15000,00 €
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG)2000,00 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

166,67 €

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)3541,67 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich747,00 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer272,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)2.439,33 €
Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommen des vorletzten Kalenderjahres 2020)1108,33 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich306,00 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020 Steuerklasse V)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer225,92 €
- Kirchensteuer20,33 €
- Solidaritätszuschlag12,43 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG)851,99 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 
Vater2439,33 €
Mutter851,99 €
 3291,32 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2415,00 €
Grundfreibetrag für Fabian:730,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge146,32 €
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Fabian)80,48 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

65,84 €

Berechnung des "BAföG" von Stefan:
Bedarfssatz Stefan: 
Grundbedarf Student/in452,00 €
nicht auswärts wohnend59,00 €
 511,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen166,67 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen65,84 €
Förderungsbetrag278,49 €

Förderungsbetrag (gerundet)

278,00 €

Stefan erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 278 Euro, davon 139 Euro als Zuschuss und 139 Euro als zinsloses Darlehen.

Förderung nach dem BAföG erfolgt nur soweit dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (sog. Subsidiaritätsgrundsatz). Anderweitig zur Verfügung stehen können diese Mittel nicht nur aus Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sondern vor allem auch aus Unterhaltsleistungen von Personen, die dem Auszubildenden gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Ausbildungsförderung kann bei elternabhängiger Förderung entsprechend des Nachrangs der staatlichen Sozialleistung BAföG nur gewährt werden, wenn die Eltern nicht oder nicht in vollem Umfang zur Leistung von Unterhalt in der Lage sind.