Berechnung der BAföG-Förderung
Berechnung des Vermögens von Stefan im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten | Betrag |
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Zeitwert Pkw | 2.300,00 € |
Sparbuch | 6.800,00 € |
Vermögen gesamt | 9.100,00 € |
abzüglich | |
Vermögensfreibetrag | 7.500,00 € |
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG) | 1.600,00 € |
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12) |
133,33 € |
Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) | 3.116,67 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 1000 Euro) |
83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,2 %, Höchstbetrag 1083,33 Euro monatlich | 643,07 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2014, Steuerklasse III) |
|
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 245,33 € |
- Kirchensteuer | 0,33 € |
- Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) | 2.144,60 € |
Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) | 933,33 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 1000 Euro) |
83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,2 %, Höchstbetrag 1083,33 Euro monatlich | 180,20 € |
"Riester-Rente" | 0,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2014, Steuerklasse V) |
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- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 95,92 € |
- Kirchensteuer | 8,63 € |
- Solidaritätszuschlag | 2,98 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) | 562,27 € |
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten | Betrag |
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Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | |
Vater | 2.144,60 € |
Mutter | 562,27 € |
2.706,87 € | |
abzüglich | |
Grundfreibetrag für die Eltern: | 1.715,00 € |
Grundfreibetrag für Fabian: | 520,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge | 471,87 € |
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für Fabian) | 259,53 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen |
212,34 € |
Berechnung des "BAföG" von Stefan:
Bedarfssatz Stefan: | |
Grundbedarf Student/in | 399,00 € |
nicht auswärts wohnend | 52,00 € |
451,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen | 133,33 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 212,34 € |
Förderungsbetrag | 105,33 € |
Förderungsbetrag (gerundet) |
105 € |
Stefan erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 105 Euro, davon 52,5 Euro als Zuschuss und 52,5 Euro als zinsloses Darlehen.
Förderung nach dem BAföG erfolgt nur soweit dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (sog. Subsidiaritätsgrundsatz). Anderweitig zur Verfügung stehen können diese Mittel nicht nur aus Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sondern vor allem auch aus Unterhaltsleistungen von Personen, die dem Auszubildenden gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Ausbildungsförderung kann bei elternabhängiger Förderung entsprechend des Nachrangs der staatlichen Sozialleistung BAföG nur gewährt werden, wenn die Eltern nicht oder nicht in vollem Umfang zur Leistung von Unterhalt in der Lage sind.