Sebastian (29), Student, verheiratet, Kind

Nach seinem Hauptschulabschluss hat Sebastian (29) eine abgeschlossene Berufsausausbildung und vier Berufsjahre hinter sich. In den letzten Jahren hat er an einem Abendgymnasium das Abitur nachgeholt. Nun studiert er im zweiten Semester Informatik an einer Universität. Aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der vierjährigen Berufstätigkeit wird er elternunabhängig gefördert. Sebastian bewohnt mietfrei mit seiner Frau und der gemeinsamen zweijährigen Tochter eine Wohnung, die seinen Eltern gehört. Er ist bei seiner Frau, die als Angestellte arbeitet, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Seine Frau hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 45000 Euro. Er selbst verdient mit einem Nebenjob monatlich 520 Euro (brutto) dazu Sebastians Ehefrau zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sebastian selbst hatte während seiner Berufsausbildung eine „Riester-Rente“ begründet und führt diese weiterhin fort.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Einkommens von Sebastian im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommensdes aktuellen Kalenderjahres 2022)520,00 €
abzüglich 
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro)100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich90,72 €
"Riester-Rente"6,22 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse V) 
- Einkommensteuer/Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen von Sebastian (im Sinne des BAföG)323,06 €
Grundfreibetrag330,00 €
Einkommen von Sebastian (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages-6,94 €
anzurechnendes Einkommen von Sebastian0,00 €
Berechnung des Einkommens der Ehegattin im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahrs 2020)3750,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahrs 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich792,00 €
"Riester-Rente"110,42 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2019, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer/Lohnsteuer316,17 €
- Kirchensteuer13,97 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG)2434,12 €
abzüglich 
Grundfreibetrag 
- für sich selbst:1605,00 €
- für die Tochter:730,00 €
Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge99,12 €
abzüglich 
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für sich selbst und 5% für die Tochter)54,52 €
Anrechnungbetrag vom Einkommen der Ehegattin44,60 €
Berechnung des "BAföG" für Sebastian:
Bedarfssatz Sebastian: 
Grundbedarf Student/in452,00 €
bei den Eltern wohnend (Eigentumswohnung der Eltern)59,00 €
Kinderbetreuungszuschlag *160,00 €
 671,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag vom eigenen Einkommen0,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Ehegattin44,60 €
Förderungsbetrag626,40 €
Förderungsbetrag (gerundet)626,00 €

Sebastian erhält Förderleistungen von monatlich 626 Euro.
Von diesen sind zur Ermittlung des rückzahlbaren Staatsdarlehens zunächst die160 Euro Kinderbetreuungszuschlag abzuziehen, verbleiben 466 Euro.
Diese werden je zur Hälfte zu 233 Euro als Zuschuss und als Staatsdarlehen gewährt.
Zu dem Zuschussbetrag von 233 Euro sind nun die 160 Euro Kinderbetreuungsschlag wieder hinzuzuaddieren, sodass Sebastian insgesamt 393 Euro als Zuschussbetrag und 233 Euro als Staatsdarlehen erhält.