Sarah (24) und Tobias (28), leben zusammen, 1 Kind

Tobias (28) studiert im Master Medienmanagement und wohnt mit seiner Freundin und ihrem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Tobias besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 4350 Euro und verfügt über ein Tagesgeldkonto mit einer Einlage in Höhe von 12800 Euro. Außerdem verdient er mit einem Job als studentische Hilfskraft monatlich 960,00 Euro (brutto) dazu. Sein Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 66400 Euro, seine Mutter ist nicht berufstätig. Sarah (24) studiert Lehramt und wohnt mit ihrem Freund und dem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern kranken- und pflegeversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 41400 Euro, die Mutter von 26200 Euro. Sarah und Tobias verständigen sich darüber, dass Sarah den Kinderbetreuungszuschlag für das gemeinsame Kind im Bedarfssatz zugerechnet bekommt.

Berechnung Tobias

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Vermögens von Tobias im Sinne des BAföG:
Zeitwert Auto4350,00 €
Tagesgeldkonto12800,00 €
Vermögen gesamt17150,00 €
abzüglich
Vermögensfreibetrag Tobias15000,00 €
Vermögensfreibetrag für 1 Kind2300,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag insgesamt17300,00 €
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG)-150,00 €
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)0,00 €
Berechnung des Einkommens von Tobias im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2022)960,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro)100,00 €
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich185,76 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse I)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen von Tobias (im Sinne des BAföG)674,24 €
abzüglich
Grundfreibetrag für sich selbst330,00 €
Grundfreibetrag für das Kind730,00 €
Einkommen von Tobias (im Sinne des BAföG) abzgl. des Grundfreibetrages-385,76 €
anzurechnendes Einkommen von Tobias0,00 €
Berechnung des Einkommens des Vaters von Tobias im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)5533,33 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)83,33 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich1177,20 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer747,33 €
- Kirchensteuer50,45 €
- Solidaritätszuschlag30,83 €
Einkommen des Vaters von Tobias (im Sinne des BAföG)3444,19 €

    Die Mutter von Tobias hat kein Einkommen.

Berechnung des Einkommens der Eltern von Tobias im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3444,19 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern:2415,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge1029,19 €
Zusatzfreibetrag Eltern: 50%514,60 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen von Tobias514,60 €

Berechnung Sarah

Berechnung des Einkommens des Vaters von Sarah im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)3450,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)83,33 €
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich727,20 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer253,00 €
- Kirchensteuer8,97 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Vaters von Sarah (im Sinne des BAföG)2377,50 €
Berechnung des Einkommens der Mutter von Sarah im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)2183,33 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)83,33 €
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich453,60 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse V)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer462,67 €
- Kirchensteuer41,64 €
- Solidaritätszuschlag25,45 €
Einkommen der Mutter von Sarah (im Sinne des BAföG)1116,65 €
Berechnung des Einkommens der Eltern von Sarah im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)
Vater2377,50 €
Mutter1116,67 €
3494,15 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern:2415,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge1079,15 €
Zusatzfreibetrag Eltern: 50%539,58 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen von Sarah539,58 €

Berechnung der BAföG-Förderung

Berechnung des "BAföG" für Tobias
Bedarfssatz Tobias:
Grundbedarf Student452,00 €
auswärts wohnend360,00 €
Zuschlag Krankenversicherung94,00 €
Zuschlag Pflegeversicherung28,00 €
934,00 €
abzüglich
Anrechnungbetrag vom eigenen Einkommen0,00 €
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen514,60 €
Förderungsbetrag419,41 €
Förderungsbetrag (gerundet)419,00 €

Tobias erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 419 Euro, davon 209,50 Euro als Zuschuss und 209,50 als zinsloses Darlehen.

Berechnung des "BAföG" für Sarah
Bedarfssatz Sarah:
Grundbedarf Studentin452,00 €
auswärts wohnend360,00 €
Kinderbetreuungszuschlag *160,00 €
972,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen539,58 €
Förderungsbetrag432,42 €
Förderungsbetrag (gerundet)432,00 €

Sarah erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 432 Euro, davon sind 160 Euro Kinderzuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 272 Euro wird je die Hälfte in Höhe von 136 Euro als Zuschuss und als Darlehen gewährt.

Zu dem Zuschussbetrag von 136 Euro sind nun die 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag wieder hinzuzuaddieren, sodass Sarah insgesamt 296 Euro als Zuschussbetrag und 136 Euro als zinsloses Darlehen erhält.