Samira (19), anerkannte Asylberechtigte

Samira (19) kam mit ihren Eltern aus Syrien nach Deutschland. Sie studiert Business Management, hat einen Nebenjob mit einem Einkommen von 520 Euro monatlich und wohnt in einer WG. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei kranken- und pflegeversichert. Samira hat zwei Geschwister, die die 7. und 9. Klasse besuchen. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 19260 Euro. Ihre Mutter arbeitet Teilzeit und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkomme von 10620,00 Euro.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Einkommens von Samira im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2022)520,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro)
100,00 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich90,72 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen von Samira (im Sinne des BAföG)329,28 €
Grundfreibetrag330,00 €
Einkommen von Samira (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages-0,72 €
anzurechnendes Einkommen von Samira0,00 €
Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)1605,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich328,68 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)1192,99 €
Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)885,00 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich173,16 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse V)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer87,67 €
- Kirchensteuer7,89 €
- Solidaritätszuschlag1,33 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG)531,62 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 
Vater1192,99 €
Mutter531,62 €
 1724,61 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2415,00 €
Grundfreibetrag für Geschwisterkind 1:730,00 €
Grundfreibetrag für Geschwisterkind 2:730,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge-2150,39 €
Zusatzfreibetrag: 60% (50% für die Eltern und 10% für Geschwister)0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

0,00 €

Bedarfssatz Samira:
Grundbedarf Studentin452,00 €
auswärts wohnend360,00 €
812,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag von Samiras Einkommen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen0,00 €
Förderungsbetrag812,00 €
Förderungsbetrag (gerundet)812,00 €

Samira erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 812 Euro, davon 406 Euro als Zuschuss und 406 Euro als zinsloses Darlehen.