Olga (19), Studentin, Mutter selbständig

Olga (19) studiert im ersten Semester Physik und wohnt bei ihren Eltern. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27500 Euro. Die Mutter hatte Einkünfte als selbständig Gewerbetreibende in Höhe von 29000 Euro. Die Mutter ist freiwillig kranken- und pflegeversichert. Die Eltern haben keinen "Riester-Renten"-Vertrag abgeschlossen. Sie lassen sich steuerlich getrennt veranlagen. Olga verfügt über einen eigenen Pkw mit einem Zeitwert von 5000 Euro und über ein Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 4000 Euro.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Vermögens von Olga im Sinne des BAföG:
Zeitwert PKW5000,00 €
Sparbuch4000,00 €
Vermögen gesamt9000,00 €
abzüglich 
Vermögensfreibetrag15000,00 €
anzurechnendes Vermögen (i.S.d. BAföG)0,00 €

Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)

0,00 €

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)2291,67 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6%, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich477,00 €
„Riester-Rente“0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse IV)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer238,25 €
- Kirchensteuer13,75 €
- Solidaritätszuschlag8,40 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)1470,94 €
Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens)2416,67 €
abzüglich 
Sozialpauschale 38 %, Höchstbetrag 2266,67 Euro monatlich918,33 €
„Riester-Rente“0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse IV)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer266,83 €
- Kirchensteuer16,16 €
- Solidaritätszuschlag9,88 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG)1205,46 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Vater1470,94 €
Mutter1205,46 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)2676,40 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2415,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge261,40 €
Zusatzfreibetrag: 50% für die Eltern130,70 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

130,70 €

Berechnung des "BAföG" für Olga:
Bedarfssatz Olga: 
Grundbedarf Studentin452,00 €
nicht auswärts wohnend59,00 €
 511,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen130,70 €
Förderungsbetrag380,30 €

Förderungsbetrag (gerundet)

380,00 €

Olga erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 380 Euro, davon 190 Euro als Zuschuss und 190 Euro als zinsloses Darlehen.