Lea (22), Studentin, alleinerziehend, 1 Kind

Lea (22) studiert Psychologie und wohnt mit ihrer Tochter in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 38345 Euro. Die Mutter arbeitet ebenfalls und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35000 Euro. Leas Bruder Finn geht in die 9. Klasse des Gymnasiums.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)3195,42 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich672,21 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer200,50 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG)2239,37 €
Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)2916,67 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 Euro)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich612,00 €
"Riester-Rente"0,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2019, Steuerklasse V)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer699,00 €
- Kirchensteuer62,91 €
- Solidaritätszuschlag38,54 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG)1420,98 €
Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG:
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 
Vater2239,37 €
Mutter1420,98 €
 3360,35 €
abzüglich 
Grundfreibetrag für die Eltern:2415,00 €
Grundfreibetrag für denBruder Finn:730,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge515,35 €
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für die Eltern und 5% für den Bruder Finn)283,44 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

231,91 €

Berechnung des "BAföG" von Lea:
Bedarfssatz Lea: 
Grundbedarf Studentin452,00 €
auswärts wohnend360,00 €
Kinderbetreuungszuschlag160,00 €
 972,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen231,91 €
Förderungsbetrag740,09 €

Förderungsbetrag (gerundet)

740,00 €

Lea erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 740 Euro, davon sind 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 580 Euro erhält Lea jeweils 290 Euro als Zuschuss und Darlehen.

Zu dem Zuschussbetrag von 290 Euro ist der Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro wieder hinzuzuaddieren, sodass Lea insgesamt 450 Euro als Zuschussbetrag und 290 Euro als zinsloses Darlehen erhält.