Inland − Studium (einschließlich Praktika)
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Niedersachsen
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Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Lingen
Zuständiges Amt:
Studentenwerk Osnabrück
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Studienfinanzierung im StudiOS
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Postanschrift:
Postfach 3749
49027 Osnabrück
Telefon: 0541 - 969 - 6310
Fax: 0541 - 969 - 6340
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-osnabrueck.de
Internet: http://www.studentenwerk-osnabrueck.de/
"Studentenwerk Osnabrück" hat folgende Außenstelle(n):
Außenstelle Lingen für Fachhochschule am Wall
Kaiserstraße 10 c
Halle 1-2/Raum KF 0003
49808 Lingen/Ems
Tel.: 0591 - 80098214
Außenstelle Vechta
Universitätsstr. 1
49377 Vechta
Tel.: 04441 - 55 15
Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
- Universität Osnabrück
- Universität Vechta
- Hochschule Osnabrück
- Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta/Diepholz/Oldenburg an den Standorten Vechta und Diepholz