Inland − Studium (einschließlich Praktika)
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Hessen
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Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Marburg
Zuständiges Amt:
Studierendenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Postanschrift:
Postfach 22 80
35010 Marburg
Telefon: 06421 - 296 - 0
Fax: 06421 - 296 - 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: https://studierendenwerk-marburg.de/
Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
- Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen
- Philipps-Universität Marburg
- Theologische Hochschule Ewersbach in Dietzhölztal
- Evangelische Hochschule TABOR, Marburg