Inland − Studium (einschließlich Praktika)
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Lippstadt
Zuständiges Amt:
Studierendenwerk Paderborn
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Mersinweg 2
33100 Paderborn
Telefon: 05251/89207-801
Fax: 05251/89207-805
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-pb.de
Internet: http://www.studentenwerk-pb.de
Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
- Universität Paderborn
- Hochschule Hamm-Lippstadt in Hamm und Lippstadt
- Theologische Fakultät Paderborn
- Fachhochschule der Wirtschaft in Paderborn
- Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen - Catholic University of Applied Sciences - Abteilung Paderborn