Inland − Studium (einschließlich Praktika)
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
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Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Neubrandenburg
Zuständiges Amt:
Studentenwerk Greifswald
Anstalt des öffentlichen Rechts, Außenstelle Neubrandenburg
Amt für Ausbildungsförderung
Brodaer Straße 4
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 - 5693 9106
Fax: 0395 - 5693 9185
E-Mail: bafoegnb@studentenwerk-greifswald.de
Internet: http://studentenwerk-greifswald.de
Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
- Fachhochschule Neubrandenburg