Inland − Studium (einschließlich Praktika)
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Hessen
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Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Darmstadt
Zuständiges Amt:
Studierendenwerk Darmstadt
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Peter-Grünberg-Str. 3
64287 Darmstadt
Postanschrift:
Postfach 10 13 21
64213 Darmstadt
Servicepoint
Mensa Lichtwiese
Peter-Grünberg-Str. 3
64287 Darmstadt
Telefon: (06151) 16 – 29958
Fax: (06151) 16 – 29967
E-Mail: bafoeg@stwda.de
Internet: http://studierendenwerkdarmstadt.de
Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
- Evangelische Hochschule Darmstadt
- Hochschule Darmstadt
- Wilhelm Büchner Hochschule, Darmstadt
- Technische Universität Darmstadt