Fragen und Antworten

Stand: August 2023

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler
Antworten zu den aktuellen Änderungen und allgemein rund um das BAföG:

Seit wann profitieren BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von den Änderungen?

Schülerinnen und Schüler profitieren seit Schuljahresbeginn 2022, Studierende seit Wintersemester 2022/2023 von den verbesserten Leistungen. Wer schon BAföG erhielt und sich deshalb in einem laufenden Bewilligungszeitraum befindet, für den gelten die Änderungen seit 1. Oktober 2022.

Was änderte sich bei den Bedarfssätzen für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger?

Der Förderungshöchstbetrag stieg von 861 Euro auf 934 Euro.

Wurde die Altersgrenze für den Bezug von BAföG geändert?

Ja, die Altersgrenze wurde angehoben: Künftig profitieren Menschen auch dann noch von einer Förderung, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung noch nicht 45 Jahre alt sind, denn auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung.

Wie änderten sich die Freibeträge?

Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren. BAföG-Geförderte dürfen bis zu 520 Euro im Monat hinzuverdienen.

Was änderte sich bei der digitalen Antragstellung?

Beim bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“ musste für eine gültige Antragstellung bisher der digitale Antrag entweder mit der eID-Funktion des Personalausweises bestätigt oder ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden. Inzwischen reicht die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden.

Lohnt sich der Aufwand, BAföG zu beantragen?

Unbedingt! Zugegeben, ein bisschen Zeit kostet es schon, einen BAföG-Antrag auszufüllen. Allerdings ist es leichter als gedacht. Zudem ist die digitale Antragstellung mit dem 27. BAföG Änderungsgesetz vereinfacht worden. Inzwischen reicht es aus, ein einfaches Nutzerkonto auf bafoeg-digital.de einzurichten und damit den digitalen Antrag abzuschicken, ganz ohne zusätzliche Unterschrift. Die Zeit ist gut investiert. Bis zu 934 Euro kann die monatliche Unterstützung vom Staat betragen. Und selbst wenn Elterneinkommen oder eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet wird: Dann bleibt in vielen Fällen für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Teilförderung, die sich lohnt! Denn auch hier gilt: Die Hälfte muss nicht zurückgezahlt werden. Mehr Informationen zur Höhe des BAföG.

Ist der BAföG-Antrag kompliziert?

Kompliziert nicht. Womöglich für manche etwas aufwändig, alle Informationen zusammenzutragen und die Formulare gewissenhaft auszufüllen. Ohne diesen Aufwand geht es nicht, es muss natürlich geprüft werden, ob jemand BAföG-berechtigt ist. Denn schließlich bekommen Schülerinnen und Schüler die BAföG-Unterstützung komplett geschenkt; Studierende immerhin zur Hälfte. Der andere Teil des BAföG für Studierende ist ein zinsloses Darlehen. Die Webseite bafög.de hilft mit Informationen, dort gibt es auch Beispielrechnungen und Adressen, welches Amt für Ausbildungsförderung zuständig und wo es zu finden ist. Wer nicht weiterkommt, meldet sich telefonisch bei der kostenlosen BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41. Es lohnt sich, den BAföG-Antrag auszufüllen!

Wenn beide Elternteile einen Job haben, kriegt man kein BAföG, oder?

Entscheidend ist nicht, ob Mutter und Vater arbeiten, sondern wie viel sie verdienen. Das hängt mit der Unterhaltspflicht zusammen. Eltern müssen ihren Kindern nämlich eine Ausbildung finanzieren. Wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um ein Studium oder eine schulische Ausbildung zu ermöglichen, springt der Staat mit dem BAföG ein. Durch eine Anhebung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern um 20,75 Prozent von 2.000 Euro auf 2.415 Euro erweitert sich der Kreis der BAföG-Berechtigten erheblich. Weitere Infos dazu hier.

Ist es schlimm, wenn ich bei meinem Studium einen Schein verpasse?

In den ersten Semestern sind verpasste Scheine kein Thema. Erst vor dem fünften Fachsemester muss dem zuständigen BAföG-Amt ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, wenn man weiterhin BAföG beziehen will. Es sind aber keine Benotungen gemeint, sondern es soll festgestellt werden, dass die geförderten Studierenden zum Beispiel die üblichen ECTS-Punkte erbracht haben.

Häufe ich einen Schuldenberg an, wenn ich BAföG beziehe?

Angst vor einem Schuldenberg muss niemand haben. Schülerinnen und Schüler schon gar nicht, denn sie bekommen BAföG als Zuschuss vom Staat geschenkt. Studierende zahlen nur die Hälfte der BAföG-Unterstützung zurück. Dafür gibt es großzügige Regelungen, die die individuelle berufliche und finanzielle Situation berücksichtigen. Und mehr als 10.010 Euro der Regelförderung muss niemand zurückzahlen. Mehr Infos dazu hier.

Kann ich mir zum BAföG etwas dazuverdienen?

BAföG-Geförderte können bis zu 520 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass sich an der Höhe der Förderung etwas ändert. Das errechnet sich aus einem Freibetrag und Pauschalbeträgen für Werbungskosten und Sozialausgaben.

Kann ich auch noch BAföG beziehen, wenn ich bereits einen Abschluss habe?

Grundsätzlich kann nur eine einzige Ausbildung bis zu ihrem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert werden. Aber davon gibt es Ausnahmen. So kann zum Beispiel nach einem Bachelorstudium noch ein Masterstudium gefördert werden. Mehr Indos dazu hier.

Erhalte ich auch BAföG, wenn ich ins Ausland will?

Wer eine Ausbildung im Ausland absolviert, kann BAföG beziehen. Das ist bis zu einem Jahr möglich, bei einem Aufenthalt in der EU oder der Schweiz kann sogar die komplette Ausbildung gefördert werden. Je nach Zielland sind unterschiedliche BAföG-Auslandsämter zuständig. Der Antrag auf Auslandsförderung sollte dort mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. Das stellt sicher, dass rechtzeitig über den Antrag entschieden werden kann. Mehr Infos dazu hier.

BAföG bekommen, aber die Eltern aus dem Spiel lassen – geht bestimmt nicht, oder?

Nur in Ausnahmefällen. Denn in der Regel sind die Eltern nach dem Unterhaltsrecht zur Finanzierung der Ausbildung verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man elternunabhängig gefördert werden, beispielsweise, wenn ein Abendgymnasium besucht wird oder bei , aber die sonstigen Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Mehr Infos dazu hier.

Wenn ich noch zur Schule gehe, gibt’s kein BAföG. Richtig?

Nein. Auch Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten aber nur dann BAföG, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen können, beispielsweise, wenn ihr Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann. BAföG für Schülerinnen und Schüler gibt es vom Staat als Zuschuss – es muss nicht zurückgezahlt werden. Mehr Info dazu hier.

Brauche ich die deutsche Staatsbürgerschaft, um BAföG beziehen zu können?

Ausländerinnen und Ausländer gelten als förderberechtigt, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Geflüchtete. Mehr Infos dazu hier.

Kann ich meinen BAföG-Antrag auch über private Dienstleister im Internet stellen?

Selbstverständlich, allerdings entstehen hier häufig Kosten. Mit BAföG Digital, dem Portal von Bund und Ländern, kann der BAföG-Antrag offiziell, sicher, schnell und dazu ganz kostenlos gestellt werden. Über ein Online-Tool werden Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingegeben. Übrigens: auch Antragsformblätter, die man auf den offiziellen Seiten der BAföG-Verwaltung (bafög.de, Bundes- und Landesportale, kommunale Portale, Studierendenwerke) ausfüllen und herunterladen kann, sind immer kostenlos, genau wie die persönliche Beratung beim BAföG-Amt und der BAföG-Hotline! Mehr Infos zur elektronischen Antragsstellung hier.

Wann muss ich meinen Antrag stellen?

Geld erhält man ab dem Monat der Antragstellung, für die Monate vorher gibt es kein BAföG, auch wenn die Ausbildung schon vorher begonnen wurde. Es lohnt sich also, den BAföG-Antrag spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen! Alle Infos zur Antragstellung gibt es hier.

Macht es einen Unterschied, ob ich Geschwister habe?

Ja, Geschwister können großen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des BAföG haben. In der Regel gibt es für Brüder oder Schwestern einen zusätzlichen Freibetrag auf das Einkommen der Eltern. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hängt davon ab, ob Geschwister eigenes Geld verdienen. Dazu sollte man sich deshalb auf jeden Fall persönlich beraten lassen. Mehr Informationen zur Geschwisterregelung hier.