Wichtig ist: Die Beispielrechnungen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen nicht die Beratung. Für die Klärung von Einzelfragen wenden Sie sich unbedingt rechtzeitig an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Zum besseren Verständnis
Wenn in den folgenden Beispielen von Einkommen oder Verdienst die Rede ist, handelt es sich um "Einkommen im Sinne des BAföG", es geht also weder um das monatliche Brutto- noch um das Nettoeinkommen. Das "Einkommen im Sinne des BAföG" kann überschlägig wie folgt ermittelt werden (z. B. bei einer Familie mit zwei Kindern, Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit):
Berechnung der BAföG-Förderung
Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG
Rechnungsposten | Betrag |
---|---|
Bruttoeinkommen aus nicht selbständiger Arbeit (1/12) | 4000,00 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 1000 Euro) | 83,33 € |
3916,67 € | |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1216,67 Euro monatlich | 834,25 € |
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag; Lohnsteuertabelle 2018, Steuerklasse III) | 416,12 € |
Einkommen im Sinne des BAföG |
2666,30 € |
Je nach Art und Höhe der Steuerfreibeträge und der Sozialpauschalen (z. B. Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 35 Prozent) kann das Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis (Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.