Begabtenförderung

Für Studierende, deren Talente und Persönlichkeit besondere Leistungen erwarten lassen, können die vom BMBF maßgeblich finanzierte und geregelte Begabtenförderung oder auch ein Stipendium infrage kommen. 

Begabtenförderung im Hochschulbereich

Als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG gibt es auch den Weg einer Unterstützung durch eines der dreizehn Begabtenförderungswerke. Die Sätze und die Laufzeit sind an das BAföG angelehnt. Hinzu kommt eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro, die auch diejenigen erhalten, die mangels wirtschaftlicher Bedürftigkeit kein Grundstipendium erhalten. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird ein ideelles Förderprogramm angeboten.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine besondere Befähigung der Studierenden, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet. Die Bewerbungsverfahren sind unterschiedlich, die meisten Begabtenförderungswerke lassen eine Selbstbewerbung zu. 

Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren. Während der Förderung beraten und begleiten die Begabtenförderungswerke ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt am Hochschulort. Grundlage der Förderung ist eine für alle dreizehn Werke geltende Richtlinie des BMBF. Die Werke unterscheiden sich durch ihre jeweilige weltanschauliche, politische oder konfessionelle Ausrichtung und setzen dementsprechend unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.

Achtung: Keine Doppelförderung möglich

Eine Doppelförderung durch Leistungen nach dem BAföG und durch die Begabtenförderungswerke ist nicht möglich: Bei einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist die Finanzierung durch BAföG-Leistungen nach § 2 Abs. 6 BAföG ausgeschlossen.

 

Stipendienkultur in Deutschland fördern 

Politik, Hochschulen und Wirtschaft fördern das Begabungspotenzial in unserem Land gezielt und betreiben eine vorausschauende Talent- und Personalpolitik. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Stipendien. Mit der Datenbank stipendienlotse.de bringt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ordnung in das unübersichtliche System der deutschen Stipendienlandschaft.

Deutschlandstipendium 

Zusätzlich zu den Leistungen nach dem BAföG kann eine Förderung durch das Deutschlandstipendium erfolgen. Die Stipendien werden von privaten Geldgebern und dem Bund gemeinsam finanziert. Der private Teil der Stipendienmittel in Höhe von 150 Euro monatlich wird durch die Hochschulen eingeworben und vom Bund um 150 Euro aufgestockt. Das Deutschlandstipendium richtet sich an begabte und leistungsstarke Studierende, auch soziales Engagement und persönliche Lebensumstände werden bei der Stipendienvergabe berücksichtigt. Das Deutschlandstipendium wird nicht auf die BAföG-Leistungen angerechnet, sodass Studierende beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen können. 

Aufstiegsstipendium

Das Programm Aufstiegsstipendium fördert die Aufnahme eines Hochschulstudiums von berufserfahrenen Fachkräften. Die Aufstiegsstipendien sind ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative für Deutschland. Sie sollen die besonderen Bildungsanstrengungen von beruflichen Talenten würdigen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung erhöhen und dem drohenden Fachkräftemangel begegnen. 

Das Programm richtet sich an beruflich besonders Begabte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) bzw. eine berufliche Fortbildung (Techniker/in, Meister/in oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben (z. B. an einer Fachoberschule), sind grundsätzlich förderberechtigt.
Die Gewährung eines Aufstiegsstipendiums und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus