BAföG für Auszubildende mit Familienverantwortung

Stand: Juli 2022

Studium oder Schulbesuch mit Kind – das ist eine große Herausforderung. Gleiches gilt bei der Pflege von nahen Angehörigen. Deshalb werden BAföG-Berechtigte mit Familienverantwortung besonders gefördert, unter anderem durch einen Kinderbetreuungszuschlag. 

Ein Kinderspiel ist es nicht, Studium oder Schule und das Elterndasein unter einen Hut zu bekommen, denn Kinder kosten Geld und Zeit. Das BAföG schafft hier einen Ausgleich: Eltern in Studium oder schulischer Ausbildung können als Teil der BAföG-Unterstützung einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Damit können sie beispielsweise die Kinderbetreuung bezahlen, um sich in dieser Zeit ihrer Ausbildung zu widmen.

Wie viel Geld für wen?

Dieser Zuschlag beträgt seit dem Schuljahr 2022/2023 bzw. dem Wintersemester 2022/2023 monatlich 160 Euro1 für jedes Kind und steht jungen Müttern und Vätern so lange zu, wie sie während ihrer mit BAföG geförderten Ausbildung mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben. Erhalten beide Eltern BAföG, erhält nur einer von beiden den Kinderzuschlag.

Gut zu wissen: Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss!

Mehr Zeit für Studierende mit Kind

Für studierende Mütter und Väter gilt außerdem: Wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten, weil sie in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes weniger Zeit für das Studium hatten, kann die Förderung für eine angemessene Zeit verlängert werden. Auch für diese Verlängerungszeit wird die Ausbildungsförderung als Zuschuss gewährt, das heißt, die jungen Eltern werden finanziell nicht belastet.

Zudem gilt: Die Eltern sind auch dann noch BAföG-berechtigt, wenn sie wegen der Erziehung ihrer Kinder den Ausbildungsbeginn so lange hinausgeschoben haben, dass sie die Altersgrenze von 45 Jahren überschritten haben. Wenn das Kind die Altersgrenze von 14 Jahren erreicht, muss die Ausbildung aber unverzüglich wieder aufgenommen werden. 

Für Schülerinnen und Schüler wird die Förderung ohnehin als Vollzuschuss und so lange gewährt, wie die Schule besucht wird, also auch, wenn wegen der Betreuung eigener Kinder eine Jahrgangsstufe wiederholt werden muss.

Wer Angehörige pflegt, ist länger förderberechtigt

Übrigens: BAföG-Berechtigte, die während der Ausbildung ihre eigenen pflegebedürftigen Eltern (ab Pflegegrad 3) oder sonstige nahe Angehörige versorgen und deshalb die reguläre Ausbildungszeit überschreiten, bleiben künftig für eine angemessene Dauer auch noch über das Ende der eigentlichen Förderungshöchstdauer BAföG-berechtigt. Auch dies trägt zur Stärkung der Familie und der Solidargemeinschaft von Eltern und Kindern bei.

[1] Der Kinderzuschlag von 160 Euro gilt für ab dem 1. August 2022 beginnende Bewilligungszeiträume. Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2022 begonnen haben, erfolgt die Anhebung von 150 Euro auf 160 Euro zum 1. Oktober 2022.