Das Bundesministerium für Bildung und Forschung steht nach wie vor dafür ein, BAföG-Geförderte in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen. Es gilt weiterhin, dass Studierende, Schülerinnen und Schüler keine finanziellen Nachteile erleiden sollen, wenn Lehr- und Prüfangebote an ihrer Ausbildungsstätte aus pandemiebedingten Gründen eingeschränkt und/oder der Unterrichtsbeginn insgesamt verschoben wird.
Für Studierende gilt insbesondere:
BAföG-Leistungen werden ab dem verwaltungsmäßigen Beginn des Semesters (weiter-) gezahlt.
Studierende in Bundesländern, die eine Verlängerung der Regelstudienzeit für die unter dem Zeichen der Pandemie abgelaufenen Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 geregelt haben, profitieren hiervon grundsätzlich durch eine entsprechend verlängerte Förderungshöchstdauer. Das Bundesministerium hat gegenüber den Ländern klargestellt, dass auch die mit einer Regelstudienzeitverlängerung verbundene Verschiebung von Terminen, bspw. für die Vorlage eines Leistungsnachweises, im BAföG nachvollzogen wird.
Studierende in Bundesländern ohne Regelstudienzeitverlängerung können einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Förderung wegen schwerwiegenden pandemiebedingten Grundes stellen und coronabedingte Studienbeeinträchtigungen nachweisen.
Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Regelungen, u.a. für die Studienabschlusshilfe, die Auslandsförderung und insb. den zinsfreien Bezug des KfW-Studienkredits sowie für die sog. Überbrückungshilfen getroffen, die auch für den aktuellen Verlauf der Pandemie fortgeschrieben wurden.
Informationen für BAföG-Geförderte
Die Regeln im Einzelnen
KfW-Studienkredit auch bei Wegfall eines Nebenjobs
Elterneinkommen sinkt wegen Corona?
Engagement in systemrelevanten Berufen
FAQs
Pressemitteilung vom 25.03.2020