Verschuldungsängste verringern

Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist zukünftig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch das Darlehen war. Die neue Regelrate für die Rückzahlung beträgt 130 Euro. Wer das Darlehen trotz allen Bemühens nicht tilgen konnte, ist nach 20 Jahren schuldenfrei.

Benjamin
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Die weitaus meisten für ein Studium mit BAföG Geförderten bekommen mit einem Hochschulabschluss einen guten Job und sind in der Lage, ihre Rückzahlungsverpflichtung vollständig zu erfüllen. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll aber auch nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Denn das System der Darlehensdeckelung im BAföG wurde noch weiter verbessert: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig endgültig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch das Darlehen ursprünglich war. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG daher künftig nach spätestens 6,5 Jahren abgeschlossen. Die neue Regelrate für die Darlehensrückzahlung wird 130 Euro betragen.

Neu: Künftig wird aber auch schon nach 77 Monatsraten schuldenfrei, wer auf Antrag wegen geringen Einkommens nur zu niedrigeren Monatsraten als 130 Euro herangezogen wird, also auch dann, wenn tatsächlich weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden. 

Und: Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens und Einhaltung aller Mitwirkungspflichten im Einziehungsverfahren binnen 20 Jahren nicht wenigstens in Höhe von 77 Raten tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld dann ebenfalls endgültig erlassen. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Hinweis: Statt des verzinslichen BAföG-Bankdarlehen, z. B. als Hilfe zum Studienabschluss gibt es jetzt ein zinsloses Volldarlehen. Die Rückzahlungsobergrenze von 77 Monatsraten gilt für dieses Darlehen nicht. Das Darlehen unterliegt aber der bereits erwähnten Erlassmöglichkeit nach 20 Jahren.