Marie (19), Studentin, auswärts wohnend, Bruder mit Behinderung
Marie (19) studiert Lehramt und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Johann ist 4 Jahre alt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 20 %, für ihn sind die Voraussetzungen des § 33b EStG (2) 2 erfüllt. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 62.500 Euro. Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag für Johann ist auf der Lohnsteuerkarte der Mutter eingetragen. Ihr wurde auf Antrag ein Härtefreibetrag (§ 25 (6) BAföG) in Höhe des in § 33b EStG ausgewiesenen Pauschbetrages gewährt. Die Mutter zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2024, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2024!
| Rechnungsposten | Betrag |
|---|---|
| Einkommen der Mutter | |
| Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2022) | 5.208,33 € |
| abzüglich | |
| Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2022 von 1.200 €) | 100,00 € |
| abzüglich | |
| Sozialpauschale 22,3 %, Höchstbetrag 1.433,33 € monatlich | 1139,16 € |
| "Riester-Rente" | 120,00 € |
| tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2022, Steuerklasse III) | |
| - Einkommensteuer / Lohnsteuer | 647,67 € |
| - Kirchensteuer | 0,00 € |
| - Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Maries Vater hat kein Einkommen | |
| Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3201,51 € |
| abzüglich | |
| Grundfreibetrag: | |
| - für die Eltern | 2.540,00 € |
| - für Johann | 770,00 € |
| Härtefreibetrag für Johann (1/12 von 384,00 €) | 32,00 € |
| Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzgl. der Grundfreibeträge | 0,00 € |
| Kein Freibetrag für Marie, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
| Zusatzfreibetrag: 55% (50 % für die Eltern und 5 % für Johann) | 0,00 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
| Bedarfssatz für Marie: | |
| Grundbedarf Student*in | 475,00 € |
| auswärts wohnend | 380,00 € |
| 855,00 € | |
| abzüglich | |
| Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 0,00 € |
| Förderungsbetrag | 855,00 € |
| Förderungsbetrag (gerundet) | 855,00 € |
Marie erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 855 Euro, davon 427,50 Euro als Zuschuss und 427,50 als zinsloses Darlehen.