Was ist die Hilfe zum Studienabschluss?

Studierende, die ihr Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderhöchstdauer beenden konnten, können sogenannte Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden.

Auszubildende an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen Studiengang (nicht dagegen z. B. in einer Ergänzungsausbildung) befinden, können nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf Monate Hilfe für den Studienabschluss erhalten. Dies gilt nur, wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden und die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abgeschlossen werden kann. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als Volldarlehen gewährt. Grundlage ist § 15 Abs. 3a i. V. m. § 17 Abs. 3 BAföG.