Inland − Studium (einschließlich Praktika)
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Rheinland-Pfalz
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Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Trier
Zuständiges Amt:
Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier
Universitätsring 15
54286 Trier
Telefon: 0651 - 201 -2787
Fax: 0651 - 201 3853
E-Mail: bafoeg@uni-trier.de
Internet: http://www.uni-trier.de/
Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
- Universität Trier
- Theologische Fakultät Trier
- Fachhochschule Trier, Standort Schneidershof