Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Kiel

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung

Kiel

Das Amt für Ausbildungsförderung hat Standorte in Kiel und Flensburg

Standort Kiel:

Post- und Besucheranschrift:

Studentenwerk Schleswig-Holstein

Amt für Ausbildungsförderung

Faulstraße 17

24103 Kiel

Standort Flensburg:

Post- und Besucheranschrift:

Studentenwerk Schleswig-Holstein

Amt für Ausbildungsförderung

Eckernförder Landstraße 65

24941 Flensburg

E-Mail: bafoeg@studentenwerk.sh
Internet: https://www.studentenwerk.sh

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Fachhochschule Flensburg
  • Europa Universität Flensburg
  • Fachhochschule Kiel
  • Technische Hochschule Lübeck
  • Fachhochschule Wedel - Staatlich anerkannte private Fachhochschule
  • Fachhochschule Westküste
  • Musikhochschule Lübeck
  • Muthesius-Kunsthochschule
  • Nordakademie - Staatlich anerkannte private Fachhochschule
  • Universität zu Lübeck
  • DHSH - Duale Hochschule Schleswig-Holstein, Hochschule für angewandte Wissenschaften in Trägerschaft der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein - Staatlich anerkannte private Fachhochschule