Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Wernigerode

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Magdeburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Johann-Gottlob-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg

Postanschrift:

Postfach 40 53

39015 Magdeburg

Telefon: 0391 - 67 18352
Fax: 0391 - 67 11513
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-magdeburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-magdeburg.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH)
  • Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Theologische Hochschule Friedensau