Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Dresden

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Dresden
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Fritz-Löffler-Str. 18
01069 Dresden

Telefon: 0351 - 4697 526
Fax: 0351 - 4697 550
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-dresden.de
Internet: https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/bafoeg.html

"Studentenwerk Dresden" hat folgende Außenstelle(n):

Außenstelle Zittau

Hochwaldstraße 12
02763 Zittau
Tel.: 03583 - 6881 65
Fax: 03583 - 6881 69
E-Mail: bafoeg.zittau@studentenwerk-dresden.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Technische Universität Dresden
  • IHI - Internationales Hochschulinstitut Zittau
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
  • Hochschule für Bildende Künste Dresden
  • Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
  • Palucca Hochschule für Tanz Dresden
  • Evangelische Hochschule Dresden
  • Hochschule Zittau/Görlitz
  • Hochschule für Kirchenmusik Dresden
  • Fachhochschule Dresden - Private Fachhochschule
  • DIU Dresden International University