Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Saarland

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Homburg/Saar

Zuständiges Amt:

Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Im Auftrag Studentenwerk im Saarland e.V.
Universitätsgelände, Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken

Telefon: 0681 - 3 02 - 49 92
Fax: 0681 - 3 02 - 49 93
E-Mail: bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de
Internet: http://www.studentenwerk-saarland.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität des Saarlandes mit den Standorten Saarbrücken und Homburg
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
  • Hochschule für Musik Saar
  • Hochschule der Bildenden Künste Saar
  • Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement