Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Mainz

Zuständiges Amt:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Förderungsabteilung
Bonifaziusturm A, Raum: 04 - 133 in der Rhabanusstraße 3
55118 Mainz

Postanschrift:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Förderungsabteilung

55099 Mainz

Telefon: 06131 - 39 231 29
Fax: 06131 - 39 - 254 52
E-Mail: bafoeg@uni-mainz.de
Internet: http://www.bafoeg.uni-mainz.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Fachhochschule Mainz
  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Katholische Hochschule Mainz