Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Birkenfeld

Zuständiges Amt:

Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier
Co. Fachhochschule Trier
Umwelt-Campus Birkenfeld
Campusallee 9924
55761 Birkenfeld

Postfach 13 80

Telefon: 06782 - 17 - 1819
Fax: 06782 - 17 - 1689
E-Mail: h.alles@umwelt-campus.de
Internet: http://www.umwelt-campus.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Fachhochschule Trier, Standort Birkenfeld