Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Höhr-Grenzhausen

Zuständiges Amt:

Amt für Ausbildungsförderung - Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Co. Hochschule Koblenz
Abteilung Koblenz
Konrad-Zuse-Str. 1
56075 Koblenz

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Hochschule Koblenz mit Standorten in Koblenz, Höhr-Grenzhausen und Remagen