Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Hachenburg

Zuständiges Amt:

Universität Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Universitätsstr. 1
56070 Koblenz

Telefon: 0261 - 287 1757
E-Mail: bafoeguniko@uni-koblenz.de
Internet: https://www.uni-koblenz.de/de/bafoeg

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Koblenz
  • Vinzenz Pallotti University Vallendar
  • WHU - Otto Beisheim School of Management


Hochschule Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Konrad-Zuse-Str. 1
56075 Koblenz

Telefonnummer: 0261 - 95 28 299
E-Mail: bafoeg@hs-koblenz.de
Internet: https://www.hs-koblenz.de/hochschule/organisation/zentrale-einrichtungen/verwaltung/bafoeg-ausbildungsfoerderung/bafoeg

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • RheinMoselCampus
  • RheinAhrCampus
  • WesterWaldCampus