Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Münster

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Münster
Amt für Ausbildungsförderung
Abteilung Studienfinanzierung
Bismarckallee 5
48151 Münster

Postfach 76 29
48041 Münster

Telefon: 0251 - 8370
Fax: 0251 - 837 95 42
E-Mail: bafoeg@stw-muenster.de
Internet: https://stw-muenster.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Münster
  • Kunstakademie Münster
  • Philosophisch-Theologische Hochschule der Franziskaner und Kapuziner in Münster
  • Fachhochschule Münster
  • Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen - Catholic University of Applied Sciences - Abteilung Münster
  • Mathias Hochschule Rheine in Rheine