Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Hagen

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Dortmund
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Vogelpothsweg 85
44227 Dortmund

Postanschrift:

Postfach 50 02 48, 44202 Dortmund

Telefon: 0231-20649-0
Fax: 0231-9751 2868
E-Mail: bafoeginfo@stwdo.de
Internet: https://www.stwdo.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Technische Universität Dortmund
  • Fernuniversität in Hagen
  • Fachhochschule Dortmund
  • Fachhochschule Südwestfalen in Iserlohn
  • International School of Management (ISM) in Dortmund
  • SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Hamm in Hamm
  • Business and Information Technology School in Iserlohn