Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Minden

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Bielefeld
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr. 25
33615 Bielefeld

Postanschrift:

Postfach 10 02 03, 33502 Bielefeld

Telefon: 0521 / 106 - 88800
Fax: 0521 / 106 - 88801
E-Mail: bafoeg@stwbi.de
Internet: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Bielefeld
  • Fachhochschule Bielefeld
  • Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo, Detmold und Höxter
  • Hochschule für Musik Detmold
  • Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen in Herford
  • Fachhochschule der Diakonie
  • Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel in Bielefeld-Bethel
  • Fachhochschule des Mittelstands - FHM (alle Standorte)
  • Fachhochschule der Wirtschaft in Paderborn - Abteilung Bielefeld