Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Witten-Herdecke

Zuständiges Amt:

Akademisches Förderungswerk Bochum
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr. 150
44801 Bochum

Telefon: 0234 - 32 110 10
Fax: 0234 - 32 140 10
E-Mail: Bafoeg@akafoe.de
Internet: http://www.akafoe.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Ruhr-Universität Bochum
  • Universität Witten/Herdecke
  • Hochschule Bochum
  • Fachhochschule Gelsenkirchen
  • Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum
  • Technische Fachhochschule Georg Agricola Bochum
  • Folkwang Universität der Künste, Standort Bochum
  • EBZ Business School - University of Applied Sciences - in Bochum
  • Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Bochum