Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Wuppertal

Zuständiges Amt:

Hochschul-Sozialwerk Wuppertal
Amt für Ausbildungsförderung
Max-Horkheimer-Str. 15
42119 Wuppertal

Telefon: 0202 / 4392566
Fax: 0202 / 4392568
E-Mail: bafoeg@hsw.uni-wuppertal.de
Internet: https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Bergische Universität Wuppertal
  • Hochschule für Musik und Tanz Köln - Standort Wuppertal
  • Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel in Wuppertal