Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Aachen

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Aachen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Turmstr. 3
52072 Aachen

Telefon: 0241 8093 - 164; - 165; - 331; - 332
Fax: 0241 80 6 93 - 151
E-Mail: bafoeg@stw.rwth-aachen.de
Internet: https://www.studierendenwerk-aachen.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fachhochschule Aachen
  • Hochschule für Musik Köln - Abteilung Aachen
  • Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen - Catholic University of Applied Sciences - Abteilung Aachen