Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Kleve

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Düsseldorf
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung - Gebäude 21.12
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 81-13381
Fax: 0211 / 580 500 60
E-Mail: bafoegamt@stw-d.de
Internet: https://www.stw-d.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Kunstakademie Düsseldorf
  • Robert Schumann Hochschule Düsseldorf
  • Hochschule Düsseldorf
  • Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach
  • Hochschule Rhein-Waal in Kleve und Kamp-Lintfort
  • Fachhochschule der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen gGmbH Paderborn, Abteilung Mettmann
  • Fliedner Fachhochschule Düsseldorf
  • IST-Hochschule für Management