Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Brühl

Zuständiges Amt:

Kölner Studentenwerk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstr. 16
50937 Köln

Telefon: 0221 - 94 26 50
Fax: 0221 - 94 26 5134
E-Mail: bafoeg@kstw.de
Internet: http://www.kstw.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Köln
  • Deutsche Sporthochschule Köln
  • Kunsthochschule für Medien Köln
  • Hochschule für Musik Köln ohne die Abteilungen Aachen und Wuppertal
  • Fachhochschule Köln
  • Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen - Catholic University of Applied Sciences - Abteilung Köln
  • Rheinische Fachhochschule Köln
  • Fachhochschule der Wirtschaft in Paderborn - Abteilung Bergisch Gladbach
  • Europäische Fachhochschule (EUFH) - European University of Applied Sciences in Brühl und der Zweigstelle in Neuss
  • Cologne Business School (CBS) - European University of Applied Sciences in Köln
  • HN - Hochschule Neuss GmbH - Neuss University of Applied Sciences in Neuss