Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Bottrop

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Essen-Duisburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Reckhammerweg 1
45141 Essen

Telefon: 0201 - 82010-111
Fax: 0201 - 82010-109
E-Mail: bafoeg@stw-edu.de
Internet: https://www.stw-edu.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Duisburg-Essen (UDE)
  • Hochschule Ruhr West (HRW)
  • Folkwang Universität der Künste