Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Alfter

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Bonn
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Lennéstraße 3
53113 Bonn

Telefon: 0228 - 73 71 71
Fax: 0228 - 73 71 80
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-bonn.de
Internet: http://www.studentenwerk-bonn.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Rheinische-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
  • Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Internationale Fachhochschule Bad Honnef Bonn in Bad Honnef
  • Philosophisch-Theologische Hochschule SVD St. Augustin
  • Alanus Hochschule of Arts and Social Sciences - Hochschule für Kunst und Gesellschaft - in Alfter
  • Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - in Bonn