Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Osnabrück

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Osnabrück
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Studienfinanzierung im StudiOS
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Postanschrift:

Postfach 3749

49027 Osnabrück

Telefon: 0541 - 969 - 6310
Fax: 0541 - 969 - 6340
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-osnabrueck.de
Internet: http://www.studentenwerk-osnabrueck.de/

"Studentenwerk Osnabrück" hat folgende Außenstelle(n):

Außenstelle Lingen für Fachhochschule am Wall

Kaiserstraße 10 c
Halle 1-2/Raum KF 0003
49808 Lingen/Ems
Tel.: 0591 - 80098214

Außenstelle Vechta

Universitätsstr. 1
49377 Vechta
Tel.: 04441 - 55 15

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Osnabrück
  • Universität Vechta
  • Hochschule Osnabrück
  • Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta/Diepholz/Oldenburg an den Standorten Vechta und Diepholz