Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Ottersberg

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Hannover
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abt. Ausbildungsförderung
Callinstraße 30a
30167 Hannover

Postanschrift:

Postfach 58 69

30058 Hannover

Telefon: 0511 - 76 - 88 126
Fax: 0511 - 76 - 88 152
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-hannover.de
Internet: http://www.studentenwerk-hannover.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Leibniz Universität Hannover
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Hochschule Hannover
  • private Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW)
  • private Hochschule für Künste im Sozialen in Ottersberg
  • Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen
  • private Hochschule Weserbergland in Hameln
  • private Leibniz-Fachhochschule Hannover