Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Oldenburg

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Oldenburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44
26129 Oldenburg

Telefon: 0441 - 971 75 (0)
Fax: 0441 - 971 75 99
E-Mail: bafoeg@sw-ol.de
Internet: http://www.studentenwerk-oldenburg.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Oldenburg
  • Hochschule Emden/Leer
  • Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
  • Berufsakademie für IT & Wirtschaft Oldenburg
  • Polizeiakademie Niedersachsen an dem Standort Oldenburg
  • Berufsakademie für Bankwirtschaft an dem Standort Rastede
  • Berufsakademie Wilhelmshaven