Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Kassel

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Kassel
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsplatz 1
34127 Kassel

Postanschrift:

Postfach 10 36 60

34036 Kassel

Telefon: 0561 - 804 - 2551
Fax: 0561 - 804 - 2548
E-Mail: foerderung@studierendenwerk.uni-kassel.de
Internet: https://www.studierendenwerk-kassel.de

"Studierendenwerk Kassel" hat folgende Außenstelle(n):

Außenstelle Witzenhausen

Stubenstr. 20
37213 Witzenhausen
Tel.: 05542 - 981- 202
Fax: 05542 - 981- 400
E-Mail: witzenhausen@studierendenwerk.uni-kassel.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Hochschule der gesetzlichen Unfallversicherer Private Fachhochschule des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V.
  • Kassel International Management School (KIMS)
  • DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen. Private Hochschulgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Sooden-Allendorf
  • Universität Kassel
  • Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda
  • CVJM-Hochschule, Kassel