Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Gießen

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Gießen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Otto-Behaghel-Str. 23-27
35394 Gießen

Postanschrift:

Postfach 11 11 29
35356 Gießen

Telefon: 0641 - 40008 -400
Fax: 0641 - 40008-409
E-Mail: ausbildungsfoerderung@stwgi.de
Internet: https://www.stwgi.de

"Studierendenwerk Gießen" hat folgende Außenstelle(n):

Außenstelle Fulda

Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Außenstelle Fulda
Daimler-Benz-Str. 5
36039 Fulda
Tel.: 0661 - 6 90 31
Fax: 0661 - 60 78 26
ausbildungsfoerderung@stwgi.de

Außenstelle Friedberg

Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Außenstelle Friedberg
Wilhelm-Leuschner-Str. 13
61169 Friedberg
(Mensagebäude während der Vorlesungszeit)

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Hochschule Fulda
  • Technische Hochschule Mittelhessen
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Theologische Fakultät Fulda
  • Freie Theologische Hochschule Gießen (FTH)