Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Deutschland - Hochschulstandorte Bundesland Bremen

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Bremerhaven

Zuständiges Amt:

Studierendenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen

Postanschrift:

Postfach 33 04 49

28334 Bremen

Telefon: 0421 - 22 01-0
Fax: 0421 - 22 01-23090
E-Mail: Service-Buero.BAfoeG@stw-bremen.de
Internet: http://www.stw-bremen.de

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Bremen
  • Hochschule Bremen
  • Hochschule Bremerhaven
  • Hochschule für Künste
  • Jacobs University Bremen GmbH
  • APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft GmbH