Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Bei Hochschulen mit Zweigstellen in verschiedenen Orten ist in der Regel das Studierendenwerk am Stammsitz der Hochschule zuständig.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.

Aktuelle Auswahl: Hochschulstandort Brandenburg an der Havel

Zuständiges Amt:

Studentenwerk Potsdam
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Babelsberger Str. 2
14473 Potsdam

Postanschrift:

Postfach 60 13 53

14413 Potsdam

Telefon: 0331 - 3706 - 301
Fax: 0331 - 3706 125
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-potsdam.de
Internet: http://www.studentenwerk-potsdam.de/

Dieses Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:

  • Universität Potsdam
  • Fachhochschule Potsdam
  • Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
  • Technische Hochschule Brandenburg
  • Technische Hochschule Wildau
  • Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
  • ESAB Fachhochschule für Sport & Management Potsdam
  • Fachhochschule XU Exponential University of Applied Sciences Potsdam
  • HMU Health and Medical University Potsdam
  • Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane
  • Theologische Hochschule Elstal
  • University of Europe for Applied Sciences
  • GISMA Business School
  • Hochschule Döpfer - University of Applied Sciences